Ehrenamtliche Kreis- bzw. Stadtverbände sind in der Regel auf den Ebenen der Landkreise und kreisfreien Städte eingerichtet. In einigen Kreisen haben sich außerdem eigene Ortsverbände gebildet.
In der DGB-Region Schleswig-Holstein Südost gibt es die Stadt- und Kreis- und Ortsverbände
Organe der Kreis- und Stadtverbände sind
a) die Kreis- und Stadtverbandskonferenzen,
b) die Kreis- und Stadtverbandsvorstände.
Für die Organe der Kreis- und Stadt- und Ortsverbände sind die Bundessatzung und die Beschlüsse von Bundeskongress, Bundesausschuss, Bundesvorstand, Bezirkskonferenz und Bezirksvorstand bindend.
Die Rechte und Aufgaben der Organe der Kreis- bzw. Stadtverbände regelt der Bundesvorstand in einer Richtlinie.