DGB SH Südost
"Wir sind solidarisch, wir unterstützen einander!
Wir sagen NEIN ZU GEWALT AN FRAUEN!
In Deutschland und überall auf der Welt!“
Juliane Hoffmann
DGB SH Südost
Denn sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist schwerwiegend. Sie kann das Betriebsklima vergiften, die Leistung des Unternehmens beeinträchtigen, betroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter demotivieren und krank machen. Trotzdem ist sexuelle Belästigung in den meisten Betrieben kein Thema. Das bedeutet aber nicht, dass sie im Unternehmen nicht vorkommt. Ungefähr jede/r zweite Beschäftigte hat bereits sexistische Witze, anzügliche Bemerkungen, unerwünschte Berührungen oder andere Formen sexueller Belästigungen erlebt. Nur in den seltensten Fällen wird offen darüber gesprochen. Dieses Thema ist viel zu oft noch ein Tabu.
Dabei sind die Unternehmen gesetzlich verpflichtet, gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz vorzugehen (§ 12ff. AGG). Sie müssen vorbeugende Maßnahmen treffen, ihre Beschäftigten schulen, im Fall einer sexuellen Belästigung die geeigneten, erforderlichen und angemessenen Maßnahmen gegenüber belästigenden Beschäftigten ergreifen.
Der DGB-Leitfaden zur Verhinderung von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz zeigt mit vielen Good Practise-Beispielen und einer Muster-Betriebsvereinbarung, wie sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz verhindert und ein diskriminierungsfreies Betriebsklima geschaffen werden kann.
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz beginnt nicht erst mit unerwünschten Berührungen oder erzwungenen sexuellen Handlungen.
Bereits sexuelle Anspielungen, aufdringliche Blicke oder obszöne Worte und Gesten fallen darunter. Aber auch Nachrichten mit sexuellem Inhalt zählen dazu. Ebenso unerwünschte erotische oder pornografische Bilder, die am Arbeitsplatz aufgehängt werden. Und auch das Androhen beruflicher Nachteile bei Verweigerung von sexuellen Handlungen oder das Versprechen beruflicher Vorteile bei Entgegenkommen.
Die Täter oder Täterinnen können sich nicht damit herausreden, dass es sich lediglich um ein „Kompliment“ gehandelt habe. Studien zeigen, dass die meisten Menschen ein feines Gespür dafür haben, wann die Grenzen und die Würde eines Menschen verletzt sind. Sexuelle Belästigung ist ein bewusstes und geplantes Verhalten.
Du verdienst Respekt!
Mehr zu Formen von sexualisierter Gewalt am Arbeitsplatz:
staerker-als-gewalt.de/gewalt-erkennen
Was tun gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz?
Gewalt am Arbeitsplatz ist für Betroffene besonders bedrohlich, weil sie auch das Einkommen und die wirtschaftliche Existenz der Betroffenen gefährdet.
Dich trifft keine Schuld an der Situation. Studien zeigen, dass es keine typischen Opfer von Gewalt am Arbeitsplatz gibt und somit auch kein „richtiges“ oder „falsches“ Verhalten. Verantwortlich ist allein der Täter oder die Täterin. Auch die Unternehmenskultur spielt eine große Rolle.
Es ist mutig, gegen Gewalt am Arbeitsplatz einzustehen. Du verdienst Respekt. Dabei ist es aber völlig normal, wenn du dich unsicher fühlst. Du hast ein Recht auf Beratung und Unterstützung. Erste Ansprechpartner sind:
Anastasia Gepp/pixabay
Gewalt am Arbeitsplatz schadet dem gesamten Unternehmen. Kolleginnen und Kollegen können Betroffenen beistehen; Vorgesetzte haben sogar eine Fürsorgepflicht und müssen von Gewalt betroffene Personen schützen.
Wenn Sie helfen möchten oder einen Verdacht haben und nicht wissen, wie Sie sich am besten verhalten können, stehen auch Ihnen die Beratungsangebote offen.