mit
Michael Schulze von Glasser, Publizist
Astrid Henke, GEW S-H
Linus Wirwoll, LSV Gymnasien
Dr. Horst Leps, Hamburg Lehrbeauftragter a.D. für Politikdidaktik an der Uni Hamburg
Zoom-Veranstaltung
Eine Anmeldung ist erforderlich bei:
Sabine Mordhorst, DGB Kiel Region
sabine.mordhorst@dgb.de Kiel
Das Image der Bundeswehr ist angekratzt: Hunderte Verdachtsfälle auf Rechtsextremismus, erniedrigende Aufnahmerituale und schließlich das Desaster in Afghanistan haben zu einer schwerwiegenden Sinnkrise der Bundeswehr geführt und damit zu massiven Rekrutierungsproblemen. Dass in dieser Situation das Bildungsministerium S-H der Bundeswehr einen Kooperationsvertrag anbietet, dürfte der Bundeswehr nicht ungelegen kommen.
Am 4. August unterzeichneten das Landeskommando Schleswig Holstein und Bildungsministerin Karin Prien einen Kooperationsvertrag. Neu ist der Besuch von Jugendoffizier*innen an Schulen in Schleswig-Holstein nicht. Mit der neuen Vereinbarung bekommen die Besuche der Jugendoffizier*innen allerdings eine ministerielle Absegnung. Die Bundeswehr darf sich nun auch offensiv an Schulen wenden. Jugendoffizier*innen sollen Schüler*innen zur „differenzierten Analyse von sicherheitspolitischen Themen“ befähigen und sie sensibilisieren für „die Entstehung und die Hintergründe internationaler Konflikte“, heißt es in dem Kooperationsvertrag. Eigentlich Aufgaben, die von pädagogisch und didaktisch geschulten Lehrer*innen bewältigt werden sollten.
Die Vereinbarung, die bis Ende 2025 gilt, macht auch Besuche von Schüler*innen in Standorten möglich. Auch Fort- und Weiterbildungen von Lehrkräften durch Bundeswehrpersonal sieht das Papier vor.
Nachwuchswerbung soll bei den Schulbesuchen der Militärs nicht stattfinden, heißt es in der Kooperationsvereinbarung. Erfahrungsgemäß dürfte eine solche Formulierung in der Praxis kaum Beachtung finden.
Der Kooperationsvertrag nimmt ausdrücklich Bezug auf den Beutelsbacher Konsens von 1976. Er formuliert einen didaktischen Minimalkonsens über die Richtlinien der politischen und didaktischen Inhalte für die Lehrpläne politischer Bildung. Der Beutelsbacher Konsens beinhaltet drei Grundsätze :
Sind diese pädagogischen Minimalgrundsätze mit Kooperations-verträgen in Einklang zu bringen? Sind die Besuche der Jugendoffizier*innen ein Versuch, auf die inhaltliche Gestaltung des Unterrichts und der Lehreraus- und Fortbildung Einfluss zu nehmen?
Diese Fragen werden am 25. Februar 2022 Expert*innen debattieren, Sie sind herzlich eingeladen.